LkSG-Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette – quo vadis?

Kurz bevor das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt, erhöht das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seine Aktivität auf mehreren Ebenen. 

Kurz bevor das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt, erhöht das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seine Aktivität auf mehreren Ebenen. 

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