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Christian Ritz, LL.M. (USYD)
Partner
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Deutsch, Englisch, Französisch
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Beratung liegt in der Begleitung seiner Mandanten bei Dawn Raids sowie der anschließenden Koordination und Beratung in weltweiten behördlichen Verfahren, einschließlich umfangreicher interner Untersuchungen.
Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von nationalen und internationalen Fusionskontrollverfahren und Wettbewerberkooperationen. Christian Ritz berät zudem regelmäßig zu Anmeldungen und Verfahren in den Bereichen FDI und FSR und vertritt seine Mandaten in Kartellschadensersatzprozessen.
Er berät regelmäßig bei der Entwicklung, dem Aufbau und der Implementierung globaler Compliance Management Systeme und Compliance Prozesse, insbesondere auch zur Umsetzung und Einhaltung der weltweiten ESG-Anforderungen und zur Supply Chain Due Diligence mit einem besonderem Fokus auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), der EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU Entwaldungs-Verordnung (EUDR).
Christian Ritz wird von Who's Who Legal als 'Though Leaders Global Elite - Competition - Under 45 2023' geführt. Legal 500 nennt ihn als empfohlenen Anwalt für Kartellrecht, Compliance und interne Untersuchungen in Deutschland seit 2022. Bereits im Jahr 2020 hat Global Competition Review Christian Ritz in dem vierjährlich erscheinenden '40 under 40' Ranking der Top Young Antitrust Lawyers weltweit geführt.
Christian Ritz veröffentlicht und spricht regelmäßig zu Themen im Bereich Kartellrecht, ESG und Compliance.
Beratung eines weltweit führenden Automobilherstellers zur globalen Umsetzung weltweiter ESG-Anforderungen, einschließlich der Vorgaben unter dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Beratung eines DAX 40-Konzern zu spezifischen Fragen der Auslegung und Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Vertretung eines weltweit führenden DAX 40-Konzerns in einem Kartellverfahren der EU Kommission, einschließlich bei Dawn Raids.
Vertretung eines weltweit führenden DAX 40-Konzerns in einem Kartellverfahren des Bundeskartellamts, einschließlich bei Dawn Raids.
Beratung eines DAX 40-Konzerns bei der Ausgestaltung des kartellrechtlichen Compliance Programms.
Vertretung eines Automotive-OEM in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren gegen eine Lieferantengruppe mit einem besonderen Fokus auf kartellrechtlichen Aspekten.
Vertretung von Air Canada gegen in Deutschland anhängige Schadensersatzklagen wegen angeblicher Kartellabsprachen im Luftfrachtsektor.
Vertretung eines Unternehmens im Transportsektor bei der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen.
Beratung eines internationalen Automobilherstellers bei der Verfolgung von Kartellschadensersatzansprüchen gegen einen Zulieferer.
Beratung eines deutschen Pharmakonzerns bzgl. spezifischer kartellrechtlicher Fragestellungen zur Preissetzung im Pharmasektor sowie weiteren Compliance Themen.
Beratung eines DAX 40 Gesundheitskonzerns zu Fragen kartellrechtlicher Compliance.
Beratung eines weltweit tätigen Medizinprodukteherstellers zur Überarbeitung seines globalen Compliance Systems, insbesondere zur Aktualisierung von Richtlinien und Prozessen.
Vertretung eines großen US-Pharmakonzerns in einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH.
Beratung der EZB sowie einer nationalen Zentralbank in Verfahren vor den Europäischen Gerichten.*
*Beratung vor der Tätigkeit bei Hogan Lovells.