Hogan Lovells 2024 Election Impact and Congressional Outlook Report
15 November 2024
Julius Fabian Stehl, LL.M.
Senior Associate Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Arbeitsrecht
Sprachen
Deutsch, Englisch, Italienisch
Er verfügt über langjährige Expertise in der Führung anspruchsvoller gesellschafts- und handelsrechtlicher Streitigkeiten sowie von post-Investigation Disputes und Massenverfahren. Darüber hinaus berät er vermehrt zu ESG-Themen sowie regelmäßig Versicherungsgesellschaften in Produkt- und Organhaftpflichtangelegenheiten.
Fabian Stehl hat an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Universitá degli Studi di Firenze in Italien studiert. Seinen Master im Wirtschaftsrecht (LL.M.) hat er an der Universität zu Köln abgelegt und war Abschlussredner seines Jahrgangs. Im Rahmen seines Referendariats am Oberlandesgericht Düsseldorf war Fabian Stehl unter anderem für eine führende internationale Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Corporate, am Deutschen Generalkonsulat in Chicago sowie an dem Standort unserer Sozietät in New York tätig.
Beratung eines deutschen Chemieparkbetreibers bei einer internen Untersuchung zu den Hintergründen und möglichen Ursachen eines Zwischenfalls mit weitreichenden Folgen.
Beratung einer europäischen Rating-Agentur bei einer internen Untersuchung über angebliche Compliance-Sachverhalte.
Beratung und Vertretung eines deutschen Baustoffherstellers bei der Abwehr von angeblichen Produkthaftungsansprüchen (mehr als 100 Einzelverfahren).
Beratung mehrerer international tätiger Unternehmen im Zusammenhang mit Ransomware-Angriffen.
Beratung und Vertretung einer deutschen Förderbank im Zusammenhang mit der europäischen Bankenabgabe in einem Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
Beratung eines europäischen Hygiene- und Berufsbekleidungsunternehmens bei der Umsetzung des Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetzes (LkSG).
Beratung und Vertretung eines führenden deutschen Versicherungsunternehmens bei der Abwehr eines im Wege der Direktklage geltend gemachten D&O-Anspruchs.