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Rechtsgebiet

Akquisitions- und Unternehmensfinanzierungen

Rechtliche Beratung in den Bereichen Akquisitions- und Unternehmensfinanzierungen stellt einen zentralen Schwerpunkt unseres Expertenteams dar.

Wir beraten sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer zu sämtlichen Formen und in jeder Phase von Akquisitions- und Unternehmensfinanzierungen.

Dazu gehören bilaterale Bankkredite wie syndizierte Kredite, Senior-/Mezzanine-Strukturen, Brückenfinanzierungen, Neufinanzierungen und Refinanzierungen, Garantiefazilitäten, Betriebsmittellinien, Cash-Pooling-Strukturen, Schuldscheindarlehen sowie die jeweils erforderlichen Sicherheiten und weitere Begleitdokumentation.

Im Rahmen der Beratung zur jeweiligen Transaktion behalten wir stets den Gesamtkontext im Blick und achten darauf, dass die möglichen Auswirkungen von späteren möglichen Unternehmens- und Marktveränderungen in der Beratung und Dokumentation angemessene Berücksichtigung finden. Unser Team besteht aus Anwälten mit Erfahrung in zahlreichen Industriebereichen. Unsere internationale Transaktionspraxis gehört zu den größten unter führenden Wirtschaftssozietäten. Etablierte Marktverzeichnisse und Studien unterstreichen unsere Rolle in diesem Rechtsbereich.

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