Wie Unternehmen jetzt die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen müssen

Seit September warteten alle gespannt, nun liegen die Entscheidungsgründe des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Arbeitszeiterfassungsbeschluss vor. Sie liefern einige, aber nicht alle Antworten, jetzt ist der Gesetzgeber am Zug. Unternehmen müssen nichts überstürzen. Sie sollten das Projekt Arbeitszeiterfassung aber angehen.

Lesen Sie dazu einen Beitrag von Hogan Lovells Counsel Dr. Silvia Tomassone, erschienen in Libra Rechtsbriefing am 6. Dezember 2022:

Wie Unternehmen jetzt die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen müssen

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