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Geschäftsleiter im Fokus: Haftungserweiterung und Haftungserleichterung nach SanInsFoG

Das mit rasanter Geschwindigkeit vorangeschrittene und zum Abschluss gekommene Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ist nach allgemeiner Ansicht ein "großer Wurf" für die Sanierungspraxis.

Neben und innerhalb der offensichtlichen Veränderungen, der Einführung eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen (StaRUG), beinhaltet es eine Reihe von Veränderungen mit Blick auf die Pflichten von Geschäftsführern und Vorständen in Krisensituationen. 

Der folgende Beitrag befasst sich näher mit den neuen Pflichten sowie den verschärften, aber teilweise auch gegenüber der alten Rechtslage verringerten Haftungsgefahren, denen sich Geschäftsleiter nun zu stellen haben.

Katharina Kranzfelder und Thomas Ressmann berichten in der ZInsO, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht,  Ausgabe 5 vom 4. Februar 2021,  über die erweiterten und teilweise auch reduzierten Haftungsrisiken für Geschäftsleiter nach dem zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen SanInsFoG. 

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