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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte anderen dazu Hilfe leistete, Demonstranten der körperlichen Freiheit zu berauben und während der Ingewahrsamnahme zu foltern. Der Angeklagte, ein syrischer Staatsangehöriger, wurde in Koblenz verhaftet, nachdem ihm in Deutschland Asyl gewährt worden war. Die Verbrechen wurden jedoch in Syrien begangen und bei sämtlichen Opfern und Mittätern handelt es sich um syrische Staatsangehörige. Dessen ungeachtet hat das deutsche Gericht seine Zuständigkeit auf Grundlage des Weltrechtsprinzips bejaht.