BAG trifft grundlegende Feststellungen zum Beginn der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 S. 1 BGB in umfangreichen Compliance-Untersuchungs-Fällen bzw. zur Nichteinhaltung der Kündigungserklärungsfrist wegen treuwidrig verzögerter Kenntnisnahme einer kündigungsberechtigten Person von den maßgebenden Tatsachen.
Lesen Sie dazu mehr von Justus Frank und Sabrina Gäbeler im Compliance-Berater, CB 10/2022, S. 405-406: