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Im LG Düsseldorf sind seit dem 01.01.2022 die 24. Zivilkammer und die 2. Kammer für Handelssachen ausschließlich zuständig für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions). Lassen die neuen Schwerpunktzuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen die Bedeutung der staatlichen Gerichte für M&A-Streitigkeiten aufleben?
Lesen Sie dazu einen Beitrag von Franz-Josef Schöne und Kim Lars Mehrbrey, erschienen in Der Betrieb:
>>>> Endlich eine Alternative? Die neue M&A-Spezialkammer beim LG Düsseldorf