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Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

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Deutschland bereitet sich auf den dritten Corona-Winter vor. Nachdem die letzte Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ("Corona-ArbSchV") mit Ablauf des 25.5.2022 ausgelaufen war, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ("BMAS") für die Dauer vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023 eine neue Fassung in Kraft gesetzt (§5 Corona-ArbSchV). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen. Er zeigt auf, welche Änderungen sich gegenüber der letzten Fassung der Corona-ArbSchV ergeben und stellt dar, welche Herausforderungen sich für Arbeitgeber in der Praxis stellen. 
 

Lesen Sie den vollständigen Beitrag unserer Anwälte Dr. Lars Mohnke und Axel Huber, erschienen in Betriebs-Berater, 51|52 2022, S.2996:

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