Auskunftsklagen nach der DSGVO – Neues Urteil des BAG

Auskunftsansprüche nach der DSGVO gehören längst zur täglichen Praxis vieler Rechtsabteilungen. Besonders häufig kommt es vor, dass Arbeitnehmer Datenauskünfte prozesstaktisch parallel zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten geltend machen. Das BAG hat nun seine Rechtsprechung bestätigt, nach der Ansprüche auf Auskunft über personenbezogene Daten und Herausgabe von Datenkopien nach Art. 15 DSGVO strengen Bestimmtheitsanforderungen genügen müssen.

Dr. Henrik Hanßen kommentiert das Urteil des BAG vom 16. Dezember 2021 – 2 AZR 235/21 in Der Betrieb, Heft 12/2022, S. 727ff:

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