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Die wegweisende Entscheidung des Bundeskartellamts verpflichtet die Deutsche Bahn zur Abstellung verschiedener missbräuchlicher Praktiken gegenüber Trainline und anderen Online-Ticketvertriebsdienstleistern. Die Deutsche Bahn muss Werbe- und Rabattbeschränkungen aufheben und ihren Onlinevertriebspartnern zukünftig angemessene und diskriminierungsfreie Vergütungen für den Verkauf von DB-Tickets zahlen. Zudem wurde die Deutsche Bahn dazu verpflichtet, ihren Onlinevertriebspartnern Echtzeitdaten zum Zugverkehr zur Verfügung zu stellen. Das Bundeskartellamt hat sich hierbei erstmalig auf eine neue Vorschrift zum Datenzugang im deutschen Kartellrecht gestützt.
Hogan Lovells Team für Trainline
Dr. Christoph Wünschmann (Partner, München), Dr. Jan-Christoph Rudowicz (Counsel, Hamburg), Dr. Josepha Koch (Associate, München) (alle Kartellrecht);
Carolin Marx (Partnerin), Simon Ingenbleek (Associate) (beide Litigation, München).