Mit Treuhandverwaltung und Enteignung lotet das Energiesicherheitsgesetz die durch das Grundgesetz gesetzten Grenzen aus. Das Preisanpassungsrecht stellt einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar.
Unsere Partner Tobias Faber und Stefan Schröder haben sich in der Börsen-Zeitung mit der Reform des EnSiG auseinandergesetzt: